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Schlüsselannahmen für den Goodwill-Impairment-Test: Geforderte Angaben
Der Fall – die Lösung
1. Einleitung
Bekanntlich erfordern Goodwill-Impairment-Tests und Goodwill-Impairments nach IAS 36 umfangreiche Offenlegungen. Ebenso weiß man, dass diese Angaben oft ungenügend und häufig nur auf Druck des Abschlussprüfers geliefert werden. Deshalb hat auch die ESMA (European Securities and Markets Authority) einen diesbezüglichen Entscheid der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ist ein unabhängiges EU-Aufsichtsorgan, das seinen Sitz in Paris hat. Gegründet wurde sie 2010, um die Stabilität der europäischen Finanzmärkte zu sichern und Defizite in der europäischen Finanzmarktaufsicht zu adressieren. Die ESMA fasst das so zusammen:
„ESMA is an independent EU Authority that contributes to safeguarding the stability of the European Union’s financial system by ensuring
the integrity,
transparency,
efficiency and
orderly functioning of securities markets, as well as
enhancing investor protection.”
Die ESMA erarbeitet Regulierungs- und technische Standards auf der Grundlage der Finanzrechtsvorschriften der EU. Sie ist zudem zur Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen zur Anwendung des Unionsrechts befugt. In den folgenden Segment...