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OGH: Altersteilzeit - Lohnausgleich
• § 9h DO.B ist dahingehend auszulegen, dass der Anführung der Höchstbeitragsgrundlage derselbe Sinn zuzumessen ist wie nach § 27 AlVG, d. h. das Teilzeitentgelt und der durch die Arbeitgeberin zu zahlende Lohnausgleich zusammen nicht über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage hinaus gewährt werden soll. - (§ 9h DO.B; § 27 AlVG)
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