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ASoK 3, März 2006, Seite 112

Beitragspflicht von Sonderzahlungen während entgeltfreier Zeiten

Dr. Wolfgang Höfle

Beitragspflicht von Sonderzahlungen während entgeltfreier Zeiten (§§ 44, 49 ASVG)

Strittig sind jene Fälle, in denen dem Kollektivvertrag keine (eindeutige) Regelung zur Kürzung der Sonderzahlungen während entgeltfreier Zeiten (insbesondere langer Krankenstände) zu entnehmen ist. Der VwGH hat mit dem Erkenntnis 2001/08/0154 vom offenbar beabsichtigt, im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des OGH eine vermittelnde Position zu finden. Die Folgen dieser Entscheidung sind aber - zumindest aus der Sicht der Personalverrechnung - einigermaßen unklar. Der OGH als arbeitsrechtliches Höchstgericht hat für diese Fälle klargestellt, dass die Sonderzahlungen das Schicksal des laufenden Entgelts teilen. Der VwGH spricht hingegen nunmehr von einem "durchschnittlichen Monatsentgelt im Kalenderjahr vor der Fälligkeit der jeweiligen Sonderzahlung".

Beispiel:

Am beginnt ein (langer) Krankenstand. Zunächst ist das Entgelt für acht Wochen voll (bis ), dann noch für vier Wochen (3. bis ) zur Hälfte zu bezahlen. Ab ist kein laufendes Entgelt mehr zu bezahlen. Dienstverhältnis-Ende: . Fälligkeit der Sonderzahlungen: Juni für Urlaubszuschuss, November für Weihnachtsremuneration. Höhe entspricht la...

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