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ASoK 2, Februar 2006, Seite 61

Überlegungen im Hinblick auf den absehbaren Antritt einer Alterspension

Konkrete Auswirkungen der letzten Reformen und Gestaltungsmaßnahmen

Mag. Alfred Shubshizky

Das gesetzliche Pensionsversicherungsrecht ist höchst komplex. Zwar muss man sich auch in anderen Rechtsbereichen - etwa im Steuerrecht - laufend mit Reformen auseinander setzen. Die Komplexität der Regelungen des gesetzlichen Pensionsversicherungsrechts ergibt sich aber aus dem Ineinandergreifen der einzelnen Neuerungen und den zahlreichen zu beachtenden Übergangsregelungen. Der folgende Beitrag soll jenen Personen, bei denen der Antritt der Alterspension in einem absehbaren Zeitraum stattfindet, einen verständlichen Überblick über die derzeit geltende Rechtslage verschaffen und Auswirkungen der letzten Reformen und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

1. Eckpfeiler der pensionsrechtlichen Änderungen in den letzten Jahren

Wie aus den Medien hinlänglich bekannt, hat es in den letzten Jahren sehr umfangreiche Änderungen im Pensionsrecht gegeben. Von überragender Bedeutung sind insbesondere folgende Punkte:

• Mit der Reform des Jahres 2000 (SRÄG 2000) wurde u. a. das Anfallsalter für die Frühpension schrittweise (in Abhängigkeit vom Geburtstag des Versicherten) von 55 auf 56,5 Jahre bei Frauen bzw. von 60 auf 61,5 Jahre bei den Männern hinaufgesetzt. Bereits im Rahmen dieser Reform wurde...

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