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Die Entwürfe der EU Sustainability Reporting Standards zu Sozialaspekten (E-ESRS S 1 bis E-ESRS S 4)
Grundsachverhalte, zentrale Inhalte und Vergleich mit bestehenden Normen
Seit Inkrafttreten der CSR-Richtlinie im Jahr 2017 wurden auf europäischer Ebene vielfältige Regulierungsvorhaben zur weiteren Präzisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeleitet. Im April 2022 legte der Sustainability Reporting Board (SRB) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Entwürfe zu den EU Sustainability Reporting Standards (E-ESRS) offen, die bis zum kommentiert werden konnten. Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen die ESRS anschließend anhand delegierter Rechtsakte für alle großen Kapital- und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften ab 2024 anwendungspflichtig werden. Zur Darstellung des aktuellen Entwicklungsstands stellt der Beitrag – nach den Ausführungen in IRZ 6/2022 zu den Entwürfen der allgemeinen Standards und in IRZ 7–8/2022 zu den Umweltstandards – nun die Entwürfe der Sozialstandards vor, indem die Offenlegungspflichten aufgezeigt und mit den in der Praxis häufig angewandten Standards der Global Reporting Initiative (GRI) verglichen werden.
1. Einleitung
Um der europäischen Zielsetzung einer nachhaltigen Wirtschaft zu entsprechen, soll der im April 2021 von der EU-Kommission vorge...