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Der Lehrlingsausbilder
Welche rechtlichen und pädagogischen Fähigkeiten sind notwendig?
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden wollen, müssen über Mitarbeiter verfügen, die neben den Fachkenntnissen, die sie vermitteln sollen, auch einen Nachweis über die rechtlichen und pädagogischen Fähigkeiten vorzuweisen haben. Generell wird dieser Nachweis in Form der Ausbilderprüfung erbracht. Dieser Beitrag stellt die aktuelle rechtliche Situation dar.
Allgemeines
Grundsätzlich kann der Lehrberechtigte die Ausbildung der Lehrlinge selbst durchführen oder diese Aufgabe einem Ausbilder übertragen. Im Allgemeinen liegt es im Ermessen des Lehrberechtigten, Ausbilder zu bestellen.
Verpflichtende Ausbilderbestellung
In den nachfolgend genannten Fällen ist allerdings der Lehrberechtigte verpflichtet, einen Ausbilder zu bestellen: Wenn der Lehrberechtigte eine juristische Person (z. B. AG, GmbH), eine Personengesellschaft des Handelsrechtes (OHG, KG) oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft (OEG, KEG) ist; wenn der Lehrberechtigte eine natürliche Person ist, die zur Gewerbeausübung einen Geschäftsführer zu bestellen hat und selbst nicht die Fachkenntnisse für die Ausbildung von Lehrlingen nachweisen kann; wenn Art und Umfang des Unternehmens eine fachliche Ausbildung unter Aufsicht des Lehrberec...