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Kilometergeld über 30.000 Kilometern steuerfrei?
• Kilometergeld über 30.000 Kilometern steuerfrei? (§ 26 Z 4 EStG)
2. LStR-Wartungserlass 2005 vom , www.bmf.gv.at.
Für den Bereich der Lohnverrechnung (Ersatz von pauschalem Kilometergeld durch Dienstgeber) hat das Finanzministerium bisher ausdrücklich auf die Begrenzung mit 30.000 Kilometern verzichtet (vgl. Rz. 713 LStR 2002). Nunmehr gibt es zu dieser Frage aber ein aktuelles VwGH-Erkenntnis (2001/15/0088 vom ), nach dem die 30.000-Kilometergrenze auch in der Lohnverrechnung anzuwenden wäre. Nach dem BMF ist diese Rechtsprechung allerdings nur bei Arbeitnehmern zu beachten, die keinem Kollektivvertrag unterliegen bzw. einem Kollektivvertrag unterliegen, der keine Dienstreisedefinition enthält. Wie lange diese Unterscheidung noch aufrechterhalten werden kann, bleibt allerdings abzuwarten, zumal der Verfassungsgerichtshof inzwischen die Bestimmung des § 26 Z 4 vierter Satz EStG, auf der ja die Reisekosten-Verordnung basiert, einer verfassungsmäßigen Prüfung unterziehen wird (B 1153/04 vom ).