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Ausländische Pensionskassen: Beiträge und Leistungen
• Ausländische Pensionskassen: Beiträge und Leistungen (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b, § 26 Z 7 lit. a EStG)
www.bmf.gv.at: Lohnsteuerprotokoll 2005 (Salzburger Steuerdialog 2005), 12 f.
Der Gesetzgeber hat mit BGBl. I Nr. 8/2005 Änderungen im Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen in bzw. aus ausländische(n) Pensionskassen herbeigeführt. Bezüge aus ausländischen Pensionskassen werden grundsätzlich dem vollen Lohnsteuertarif unterzogen. Dabei scheint der Gesetzeswortlaut folgenden Fall nicht bedacht zu haben: Tarifbesteuerung der vom Arbeitgeber ohne gesetzliche Verpflichtung (also nur freiwillig oder auf Grund eines Statuts1)) geleisteten Pensionskassenbeiträge, diese Beiträge fallen nach dem Gesetzeswortlaut nicht unter § 26 Z 7 EStG; Tarifbesteuerung auch in der Auszahlungsphase. Eine solche Tarifbesteuerung in der Ein- und (!) Auszahlungsphase wäre aber wohl verfassungswidrig. Durch das Lohnsteuerprotokoll 2005 wird klargestellt, dass eine solche doppelte Tarifbesteuerung nicht intendiert ist und es wird darauf abgestellt, wie die Arbeitgeberbeiträge in der Einzahlungsphase behandelt wurden. Die Pensionsleistung ist sodann nur zu einem Viertel der Besteuerung zu unterziehen, wenn die Arbeitgeberbeiträge bereits in der ...