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ASoK 11, November 2005, Seite 361

Die Bildungsfreistellung

Dr. Hans Trattner

Die entsprechenden Gesetze sehen sowohl eine Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allgemein als auch eine solche für Mitglieder des Betriebsrates vor. In diesem Beitrag wird die Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer besprochen.

Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 11 AVRAG (Arbeitsvertrags-Anpassungsgesetz) sowie § 26 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz).

Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich für drei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen.

Wer kann Bildungskarenz in Anspruch nehmen?

Bildungskarenz können jene Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die drei Jahre ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Beamte sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.

Grundsätzlich ist eine Bildungskarenzierung vom Einverständnis des Arbeitgebers abhängig. Auch Zeitpunkt und Dauer sind mit ihm abzusprechen. Darüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Das heißt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Bildungskarenz nicht möglich.

In Betrieben, in denen ein für den Arbeitnehmer zuständi...

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