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Irrtümliche Annahme eines vorzeitigen Austritts und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der OGH hat neuerlich bestätigt, dass die Mitteilung der Annahme des vorzeitigen Austritts durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflöst
In der arbeitsrechtlichen Literatur wurde schon wiederholt darauf verwiesen, dass ein bloßes nachrichtenloses Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz nicht als vorzeitiger Austritt angesehen werden kann.Vielmehr muss eine ausdrückliche Austrittserklärung oder ein Verhalten vorliegen, welches unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lässt, an der auf die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln.Wenn nun der Arbeitgeber unter Missachtung dieser Voraussetzungen fälschlich einen vorzeitigen Austritt annimmt und den Arbeitnehmer von der zuständigen Gebietskrankenkasse abmeldet, so beendet dies nicht das Arbeitsverhältnis. Teilt er hingegen dem Arbeitnehmer mit, dass das Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt beendet sei, so löst diese Erklärung das Arbeitsverhältnis auf und es kann nicht von fortlaufenden Entgeltansprüchen ausgegangen werden. Im Folgenden sollen insbesondere die möglichen Folgen der irrtümlichen Annahme eines vorzeitigen Austritts näher überprüft werden.