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ASoK 10, Oktober 2005, Seite 334

Gelegentliche Arbeitskräfteüberlassung - Wann und in welchem Umfang ist das AÜG anwendbar?

Dr. Wolfgang Höfle

Gelegentliche Arbeitskräfteüberlassung - Wann und in welchem Umfang ist das AÜG anwendbar?

RdW 8/2005, Art.-Nr. 568: Artikel von Remo Sacherer und Manuela Schöll.

Eine gelegentliche/vorübergehende Arbeitskräfteüberlassung, die bewilligungsfrei ist, liegt nach Ansicht der Autoren nur bei Überlassungen in ein Unternehmen desselben Geschäftszweiges für den Fall eines unvorhersehbaren dringenden Arbeitskräftebedarfs vor.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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