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Novelle des BMVG
• Novelle des BMVG
BGBl. I Nr. 36/2005 vom .
Zwangszuweisung innerhalb von sechs Monaten (). Wahlrecht des Arbeitgebers, die MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte entweder wie bisher monatlich oder einmal jährlich zu überweisen ().