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ASoK 8, August 2005, Seite 272

Beendigung während geblockter Altersteilzeit - 50 % Zuschlag auf offenes Zeitguthaben

Dr. Wolfgang Höfle

Beendigung während geblockter Altersteilzeit - 50 % Zuschlag auf offenes Zeitguthaben (§ 19e Abs. 2 AZG; § 27 AlVG)

, PV-Praxis 6/2005, 16-19.

S. 273Kündigt der AG einen AN während eines geblockten Altersteilzeitmodells vorzeitig, ist dem AN das bei Ende des Dienstverhältnisses bestehende Zeitguthaben an Normalarbeitszeit mit einem Zuschlag von 50 % abzugelten.

Der OGH schließt sich nicht der in der Lehre vertretenen Auffassung an, dass die Abgeltung ohne Zuschlag zu erfolgen habe, soweit es sich um Teilzeitarbeit handle. Der Zuschlag ist der Preis für eine Flexibilisierung, die keinen Zeitausgleich mehr ermöglicht.

Ergibt sich aus der Altersteilzeitvereinbarung nichts anderes, ist Bemessungsgrundlage für den Zuschlag das Teilzeitentgelt und der Lohnausgleich.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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