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Das neue Pensionsrecht
• Das neue Pensionsrecht
Pinggera/Pöltner/Stefanits, 2005.
Die Buchautoren behandeln das Thema Pensionsrecht umfassend inkl. des Pensionsharmonisierungsgesetzes. Hier kann nur ein interessanter Punkt herausgegriffen werden, nämlich die Abschlagsberechnung bei der Korridorpension (Rz. 199 bis 202). Diese hat in vier Schritten zu erfolgen:
1. Pensionshöhe mit Recht zum .
2. Pensionshöhe mit Recht zum (u. a. Abschlag von 4,2 % pro Jahr zwischen Regelpensionsalter und dem übergangsrechtlich geltenden vorzeitigen Pensionsalter).
3. Verlustdeckel: 5 bis 10 % der gem. Punkt 1. errechneten Pension.
4. Korridorabschlag: 4,2 % pro Jahr zwischen dem übergangsrechtlich geltenden vorzeitigen Pensionsalter und dem Korridorpensionsantritt (berechnet von der in den Punkten 1 bis 3 ermittelten Pension).