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ASoK 8, August 2005, Seite 270

Beschluss des Nationalrates vom 6. 7. 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Mag. Gerda Ercher

Im Mittelpunkt der Änderung des AuslBG steht die Anpassung an EU-Richtlinien, die u. a. Bedingungen für den Zugang zu Beschäftigung und die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorsehen. Ebenso erfordert das Fremdenrechtspaket 2005 eine Reihe von legistischen Anpassungen. Zudem werden die Aufenthalts- und Beschäftigungsrechte von Ausländern konsequent aufeinander abgestimmt (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1011 BlgNR 22. GP).

Die Gesetzesänderung beinhaltet im Wesentlichen folgende Eckpunkte:

• Ausdehnung des Ausnahmetatbestandes auf Ausländer, denen der Status eines Asylberechtigten zuerkannt wurde, auf subsidiär Schutzberechtigte und auf Ausländer, S. 271die eine wissenschaftliche Lehr- und Forschungstätigkeit (einschließlich des Bereiches der Kunst) ausüben (§ 1 Abs. 2 lit. a und i).

• Weitere Ausdehnung des Ausnahmetatbestandes auf Familienangehörige von Unionsbürgern und deren (drittstaatsangehörigen) Ehegatten, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen. Familienangehörige sind auch Kinder, drittstaatsangehörige Eltern und Schwiegereltern (§ 1 Abs. 2 lit. • und m).

• Zur Verhinderung der Scheinselbstständigkeit wird klargestellt, dass auch der Besitz einer Gewe...

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