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Dienstgebereigenschaft der "Vorgesellschaft" einer GmbH
• Dienstgebereigenschaft der "Vorgesellschaft" einer GmbH (§ 35 Abs. 1 ASVG)
, ARD 5590/9/2005.
Gem. § 2 Abs. 1 erster Satz GmbHG besteht die Gesellschaft vor Eintragung in das Firmenbuch als solche nicht. Zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung im Firmenbuch ist die werdende GmbH eine "Vorgesellschaft" - eine Gesellschaft eigener Art (keine GnbR). Dieser Vorgesellschaft kommt Dienstgebereigenschaft i. S. d. § 35 ASVG zu.