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ASoK 7, Juli 2005, Seite 233

Dienstgebereigenschaft der "Vorgesellschaft" einer GmbH

Dr. Wolfgang Höfle

Dienstgebereigenschaft der "Vorgesellschaft" einer GmbH (§ 35 Abs. 1 ASVG)

, ARD 5590/9/2005.

Gem. § 2 Abs. 1 erster Satz GmbHG besteht die Gesellschaft vor Eintragung in das Firmenbuch als solche nicht. Zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung im Firmenbuch ist die werdende GmbH eine "Vorgesellschaft" - eine Gesellschaft eigener Art (keine GnbR). Dieser Vorgesellschaft kommt Dienstgebereigenschaft i. S. d. § 35 ASVG zu.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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