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Rückzahlungspflicht bei Dienstgeberkündigung während geblockter Altersteilzeit
• Rückzahlungspflicht bei Dienstgeberkündigung während geblockter Altersteilzeit (§ 27 Abs. 8 AlVG i. d. F. BGBl. I Nr. 33/2001)
VwGH 2003/08/0156 vom , ARD 5588/13/2005.
Da die Rückforderung von unwahren Angaben, Verschweigung maßgeblicher Tatsachen oder Erkennbarkeit der Ungebührlichkeit der Leistung für den Dienstgeber abhängig war, kommt bei Fehlen dieser Tatbestandselemente eine Rückzahlungspflicht des Dienstgebers im Falle einer Dienstgeberkündigung während der ersten Phase der geblockten S. 199Arbeitszeit (Vollzeitphase) erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Auflösung des Dienstverhältnisses - somit spätestens zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung - in Betracht, weil er erst in diesem Zeitpunkt wissen musste, dass ihm die Leistung des Altersteilzeitgeldes nicht mehr gebührte.