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Zwingende Angaben im Lohnkonto - Änderungen durch das Lohnsteuerprotokoll 2004
• Zwingende Angaben im Lohnkonto - Änderungen durch das Lohnsteuerprotokoll 2004 (§ 76 EStG)
FJ 3/2005, 75 - 77: Artikel von Martin Freudhofmeier.
Der Autor meint u. a., dass die Missachtung diesbezüglicher Vorschriften als Finanzordnungswidrigkeit geahndet werden könnte (§ 51 FinStrG).
Anm.: Es ist positiv zu vermerken, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bei der Lohnkonto-Führung bei den Reisekosten nur die Angabe der pauschalen
Tages- und Nächtigungs- sowie der Kilometergelder verlangt; sonstige Reisekosten (z. B. Hotelrechnungen, Flugtickets, Taxirechnungen) müssen demnach nicht im Lohnkonto aufscheinen. Aufgrund von § 84 Abs. 3 EStG muss dies m. E. auch für den Lohnzettel gelten. Zu beachten ist, dass im BMF an einer Lohnkonten-Verordnung gearbeitet wird, die voraussichtlich ab 2006 Änderungen vorsehen würde; der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat dem BMF bereits signalisiert, dass eine Erweiterung der Aufzeichnungspflichten nicht befürwortet wird.