Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Kündigungstermin
•Unter dem Kündigungstermin „Ende einer Arbeitswoche" nach dem Kollektivvertrag für das Holz und Kunststoff verarbeitende Gewerbe Österreichs ist der im Betrieb übliche letzte Arbeitstag der Woche zu verstehen. - (§ 1159 ABGB; § 16 Z 3 lit. a des Kollektivvertrages für das Holz und Kunststoff verarbeitende Gewerbe Österreichs).
()