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Geschlechtsdifferenziertes Bezugsalter für Sozialplanleistungen
S. 111• Geschlechtsdifferenziertes Bezugsalter für Sozialplanleistungen (§ 3 GlBG; Lohngleichheits-RL 75/117/EWG)
ecolex 1/2005, 58 - 60: Artikel von Elisabeth Sturm.
Die Autorin berichtet, dass es nach der EuGH-Entscheidung vom (Rs. C-19/02, Hlozek) nach wie vor zulässig ist, Zahlungen aus einem Sozialplan von einem unterschiedlichen Bezugsalter für Männer und Frauen abhängig zu machen (keine Diskriminierung von Männern).