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ASoK 3, März 2005, Seite 108

Gesundheitsreformgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 179/2004)

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

Das Gesundheitsreformgesetz 2005 beinhaltet Änderungen u. a. im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG-Novelle), dem ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG, dem Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SV-EG) und dem Ärztegesetz (ÄrzteG) sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes zur Qualität von Gesundheitsleistungen und ein Bundesgesetz über Telematik im Gesundheitswesen.

Die bisherige Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, BGBl. I Nr. 60/2002, trat mit außer Kraft. Gleichzeitig damit traten die in Durchführung dieser Vereinbarung ergangenen Bundes- und Landesgesetze außer Kraft. Bei keiner Einigung zwischen dem Bund und den Ländern wäre wieder die Rechtslage zum am in Kraft getreten.

Die aktuelle Vereinbarung wurde zwischen dem Bund und den Ländern für die Jahre 2005 bis 2008 abgeschlossen.

Im Wesentlichen sind mit den Maßnahmen der Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens folgende Zielsetzungen verbunden:

• Überwindung der Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens;

• längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesu...

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