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OGH: Krankenversicherung
•Für das Vorliegen eines „Arbeitsverdienstes" im Sinne des § 162 ASVG ist maßgebend, dass er aus einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis erzielt wird, also einer Tätigkeit entspringen muss, die an sich der ASVG-Krankenversicherung unterliegt. (§ 162 ASVG)
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