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Änderung der Sachbezugsverordnung
• Änderung der Sachbezugsverordnung (§ 15 Abs. 2 EStG)
Homepage des ; BGBl. II Nr. 467/2004 vom .
Im Zuge der Anhebung der Angemessenheitsgrenze in § 20 EStG auf EUR 40.000, wurde auch der Sachbezug auf EUR 600, angehoben. Im Bereich des Sachbezuges gilt dies nach Ansicht des BMF auch für schon vor dem angeschaffte Fahrzeuge.