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Der Handels-Kollektivvertrag 2005
Neuerungen für die Handelsangestellten ab 1. 1. 2005
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben kommt mittlerweile für ca. 450.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Anwendung. Im November 2004 einigte man sich auf die ab geltenden Bezugserhöhungen. Der neue Handels-KV soll aber auch gewisse Weichenstellungen für die Zukunft einleiten.
1. Gehaltserhöhungen ab
Traditionellerweise nimmt der Handels-KV sowohl eine Erhöhung der Mindestentgelte als auch eine Istgehaltserhöhung vor.
1.1. Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen in der Gehaltstafel A und im Gehaltsgebiet A werden mit um 2 % erhöht, wobei diese Erhöhung zumindest ? 25, betragen muss. Der euromäßige Wert der Erhöhung ist in der Folge auf die korrespondierenden Positionen der Gehaltstafeln B bis G sowie des Gehaltsgebietes B zu übertragen und die so errechneten Mindestentgelte sind auf ganze Euro aufzurunden. Insgesamt entspricht dieses Verhandlungsergebnis in etwa einer Erhöhung um 2,15 %.
Die bisherigen Mindestgehälter beider Gehaltsgebiete und sämtlicher Gehaltstafeln werden daher um folgende Beträge erhöht:
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Berufsjahre | ||||||||||
1. BJ | 3. BJ | 5. BJ | 7. BJ | 9. BJ | 10. BJ | 12. BJ | 15. BJ | 18. BJ | ||
Beschäftigungs- gruppen | BG 1... |