Suchen Kontrast Hilfe
OGH 25.02.2025, 7Ob653/82

OGH 25.02.2025, 7Ob653/82

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
ABGB §164a
ABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
RS0048296
Die Jahresfrist zur Klagserhebung beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten mit Aussicht auf Erfolg eingeholt werden kann. Bei dieser Jahresfrist handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist, die durch einen durch eine dritte Person seinerzeit veranlassten Irrtum über die Klagsfrist nicht beseitigt werden kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048296
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-92268