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Gehaltsrecht der Beamten: "Auslandsbesoldungsrichtlinien" gesetzwidrig erlassen
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , V 8/04, kundgemacht in BGBl. II Nr. 334/2004, das „Durchführungsschreiben" („generelle Zustimmung und Richtlinien") des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom , Z 924.470/11-II/B/4/2000, „Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß § 21 GG 1956", als gesetzwidrig aufgehoben. Die gegenständlichen Richtlinien für die Bemessung der Auslandsverwendungszulage wären insgesamt ihrem Inhalt nach imperativ gehalten und an die Allgemeinheit gerichtet, somit als Rechtsverordnung zu werten. Diese sei entgegen der Anordnung des § 2 Abs. 2 Z 2 BGBlG 1996 jedoch nicht im Bundesgesetzblatt II verlautbart, sondern lediglich per Rundschreiben den Bediensteten der belangten Behörde bekannt gemacht worden und daher mit dem Makel der gesetzwidrigen Erlassung behaftet, heißt es in der Entscheidung.