zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, Oktober 2004, Seite 403

• VwGH: Studentenheime kommunalsteuerfrei (§ 8 Z 2 KommStG)

Dr. Wolfgang Höfle

RdW 9/2004, Artikel-Nr. 516. ARD 5534/21/2004.

Entgegen Literatur und Verwaltungspraxis stellt der VwGH (2001/15/0005 vom ) bei der Auslegung des Begriffs „Jugendfürsorge" nicht auf die Volljährigkeit, sondern auf das 27. Lebensjahr ab.

Anmerkung: Zur Verwaltungspraxis siehe Punkt 8.5.3 der Information des Finanzministeriums zum bisherigen Kommunalsteuergesetz vom (AÖFV Nr. 298/1994).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...