OGH 20.04.2010, 5Ob606/90
OGH 20.04.2010, 5Ob606/90
Rechtssatz
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Normen | ABGB §140 Abs3 Ae Wr SHG §27 |
RS0047345 | Waisenpension ist Einkommen des Kindes und nicht eine Drittleistung, die den Unterhaltsanspruch nicht berührt. Die nach dem Ableben der Mutter zustehende Waisenpension soll in erster Linie die Ansprüche des Kindes gegen die Mutter decken. Sie ist daher von der Seite der Bedürfnisse des Kindes her zu berücksichtigen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047345 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-92107