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OGH 20.04.2010, 5Ob606/90

OGH 20.04.2010, 5Ob606/90

Rechtssatz


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Normen
ABGB §140 Abs3 Ae
Wr SHG §27
RS0047345
Waisenpension ist Einkommen des Kindes und nicht eine Drittleistung, die den Unterhaltsanspruch nicht berührt. Die nach dem Ableben der Mutter zustehende Waisenpension soll in erster Linie die Ansprüche des Kindes gegen die Mutter decken. Sie ist daher von der Seite der Bedürfnisse des Kindes her zu berücksichtigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047345
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-92107