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ASoK 10, Oktober 2004, Seite 366

SE-Betriebsrat

Bundesgesetz, mit dem das ArbVG, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das ASGG geändert werden

Mag. Harald Kaszanits

BGBl. I Nr. 82/2004

Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes - ArbVG

In Umsetzung der VO (EG) Nr. 2157/2001 wurde durch das SE-Gesetz (BGBl. I Nr. 67/2004) auch für Österreich ab die Möglichkeit geschaffen, Handelsgesellschaften im Gebiet der EU in der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft - Societas Europaea, SE - zu errichten.

In diesem Zusammenhang steht die vorliegende Novelle, mit der für Unternehmen in der Rechtsform einer SE mit Sitz im Inland im ArbVG Bestimmungen betreffend SE-Betriebsrat bzw. ein anderes Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer eingefügt werden.

Die Änderungen treten ebenfalls mit in Kraft.

Die diesbezüglichen Bestimmungen werden in einem neuen VI. Teil mit der Überschrift „Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft" in das ArbVG eingefügt (§§ 208 ff. ArbVG). Vergleiche ASoK 2004, 93 f.

Rubrik betreut von: BETREUT VON MAG. HARALD KASZANITS
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