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Gleichbehandlungsgesetz - GlBG
Gleichbehandlungsgesetz - GlBG, BGBl. I Nr. 66/2004
Mit dem vorliegenden Gesetz erfolgt ab eine Anpassung an das EU-Recht. Zur Umsetzung gelangen die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, nämlich die „Antirassismusrichtlinie" zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft und die „Gleichstellungsrahmenrichtlinie" zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die Diskriminierungen auf Grund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbieten. Auch umgesetzt wird - in Anpassung an die beiden Antidiskriminierungsrichtlinien - die „geänderte EU-Gleichbehandlungs-RL". Vergleiche ASoK 2003, 267 ff.