Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsmarktreformgesetz 2004
Arbeitsmarktreformgesetz 2004, Beschluss des Nationalrates vom
Mit treten neue Zumutbarkeitsbestimmungen betreffend Wegzeit, Berufsschutz und Entgeltschutz sowie die gesetzliche Verankerung des Betreuungsplanes betreffend die raschere Vermittlung von Arbeitslosen in Kraft.
Für freie Dienstnehmer ist unmittelbar nach Beginn des freien Dienstverhältnisses ein Dienstzettel auszustellen (Änderung des ABGB).
Nicht beschlossen wurde allerdings eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für selbstständig Erwerbstätige und freie Dienstnehmer; unverändert bleibt auch der Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (Stukkateurbetriebe). Vergleiche ASoK 2004, 135 ff.