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Auswirkungen der Steuerreform 2005 auf die Lohnverrechnung 2004
• Auswirkungen der Steuerreform 2005 auf die Lohnverrechnung 2004
BGBl. I Nr. 57/2004 v. . SWK-Heft 17/2004, Seite S 578: .
Bereits im Jahr 2004 sind folgende Auswirkungen gegeben:
- Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag: 1. Kind: + 130 € ; 2. Kind: + 175 € ; 3. und weitere Kinder: + 220 € . Berücksichtigung frühestens ab Juli 2004 möglich (freiwillige Aufrollung für 01-06/2004 durch den Arbeitgeber bis spätestens 11/2004 möglich); Vorlage des neuen Formulars E 30 (auf www.bmf.gv.at unter: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/BMF/internet/2004/e30.pdf bereits abrufbar) durch den Arbeitnehmer erforderlich.
- Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Alleinverdiener mit Kind: 6.000 € statt 4.400 € . Ohne Kinder: weiterhin 2.200 € .
- Erhöhung des Pendlerpauschales. Keine Vorlage eines neuen Formulars notwendig zur Berücksichtigung der höheren Beträge ab 07/2004. Freiwillige Aufrollung für 01-06/2004 durch den Arbeitgeber bis spätestens 11/2004 möglich.