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AVR 4, August 2025, Seite 136

Die Bedeutung nicht rechtskräftiger Strafurteile für das Abgabenverfahren

Dominic Krenn

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind die Abgabenbehörde und das BFG bei rechtkräftig verurteilenden Entscheidungen eines behördlichen oder gerichtlichen (Finanz-)Strafverfahrens an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, gebunden. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte sich der VwGH mit der Bindungswirkung eines noch nicht rechtskräftigen Strafurteils zu befassen. Das BFG hatte im gegenständlichen Revisionsfall den Werbungskostenabzug von Strafverteidigerkosten des Beschuldigten versagt, da es sich an die Tatsachenfeststellungen des zuvor ergangenen Strafurteils gebunden fühlte. Dagegen erhob der Revisionswerber außerordentliche Revision und rügte, dass das BFG mangels Rechtskraft des Strafurteils eigenständige Sachverhaltsfeststellungen hätte treffen müssen. Der VwGH wies die Revision zurück, da die Übernahme der Tatsachenfeststellungen des Strafurteils durch das BFG im Rahmen der Beweiswürdigung auch ohne Rechtskraft des Strafurteils zulässig ist. Dem VwGH zufolge musste das BFG keine zusätzlichen eigenen Ermittlungen über den Inhalt der strafgerichtlichen Feststellungen treffen, auch wenn eine Bindungswirkung an das nicht rechtskräftige St...

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