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Krankenversicherung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich
Neuerungen sind mit 1. 5. 2004 in Kraft getreten
Bund und Länder einigten sich, die vorübergehende Versorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder im Inland auf der Grundlage eines neuen bundesweiten Modells durchzuführen. Dieses bringt auch Änderungen im Bereich der Krankenversicherung mit sich, welche im vorliegenden Beitrag dargestellt werden.
1. Grundversorgungsvereinbarung
Die Erfahrungen aus der Abwicklung der Fluchtbewegungen der Neunzigerjahre haben gezeigt, dass für eine effiziente Versorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder in Österreich eine bundesweite Vereinheitlichung der vorübergehenden Unterstützung erforderlich ist. In Zukunft sollen Lücken bzw. Doppelgleisigkeiten in der Versorgung beseitigt, Rechtsklarheit für den betroffenen Personenkreis geschaffen sowie regionale Überbelastungen vermieden werden. Zu diesem Zweck wurde die „Vereinbarung zwischen S. 235dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG)" abgeschlossen (Regierungsvorlage zur Grundversorgungsvereinbarung 412 BlgNR 22. GP, beschlossen...