Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter
1. Aufl. 2025
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S. 1696. Mitarbeiterdaten in der Personalverwaltung
6.1. Einführung
6.1.1. DSGVO und Arbeitsrecht eng verzahnt
Eine der vielen Aufgaben der Personalverwaltung ist der richtige Umgang mit Mitarbeiter- und Bewerberdaten. Unternehmen sollten den damit verbundenen Aufwand sowie insb die dafür erforderliche Awareness nicht unterschätzen: Der Datenschutz genießt als Grundrecht nämlich eine hohe Priorität, umfasst angesichts der Digitalisierung laufend mehr klassische Personalverwaltungstätigkeit und nimmt an Komplexität laufend zu. Auf Unionsebene ist der Schutz von Daten in der Grundrechtecharta verankert und umfangreich geschützt. Zudem fällt er unter Art 8 EMRK, wonach jedermann das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens hat. Zum Grundrecht auf Datenschutz, den sich aus der DSGVO ergebenden Rechten und Pflichten sowie Art 8 GRC kommen in Österreich noch eine Vielzahl von nationalen Materiengesetzen mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinzu. Darüber hinaus besteht für Unternehmen auch die Pflicht zur Einhaltung der Verordnungen der Datenschutzbehörde (DSB).
Gerade im arbeitsbezogenen Umfeld geht es iZm Datenschutz aber nicht nur um die Vermeidung von potenziellen Reputationsschäden oder...