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Budgetkonsolidierung - Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Korridorpension
Art 32 Budgetbegleitgesetz 2025 - BBG 2025, BGBl I 2025/25.
Das BBG 2025 sieht - entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 - eine doppelte Anhebung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Korridorpension vor:
Einerseits wird das Anfallsalter für die Korridorpension beginnend ab 2026 aufgeteilt auf zwei Jahre schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben.
Demnach steigt das Anfallsalter für alle versicherten Personen, die nach 1963 geboren sind, pro Quartal der späteren Geburt um jeweils zwei Monate (das Anfallsalter für den Geburtszeitraum bis beträgt somit 62 Jahre und zwei Monate, für Personen mit Geburtszeitraum bis 62 Jahre und vier Monate usw); die volle Anhebung des Anfallsalters auf 63 Jahre wird somit für alle Personen schlagend, die nach dem geboren sind.
Anderseits werden die für den Antritt der Korridorpension notwendigen Versicherungsmonate beginnend ab 2026 aufgeteilt auf drei Jahre schrittweise von 480 (40) auf 504 (42) Versicherungsmonate (bzw -jahre) angehoben.
Demnach steigt die Anzahl der notwendigen Versicherungsmonate für alle versicherten Personen, die nach 1963 geboren sind, pro Quartal der späteren Geburt um jeweils zwei Monate (die notwendigen Versi...