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IRZ 3, März 2018, Seite 133

Analyse der Goodwill-Bilanzierung des HDAX 2008–2015

Benedikt Schülen, David-Sebastian Pahl, Maximilian Holzmeier und Dirk Hachmeister

Erklärtes Ziel der Goodwill-Bilanzierungsreform (Impairment-Only-Approach) des IASB war es, eine verbesserte und glaubwürdigere Darstellung der Finanz-, Ertrags-und Vermögenslage der Unternehmen zu gewährleisten. Da der Goodwill zwar ein Asset sei, dessen Nutzungsdauer aber nicht wie etwa bei Vermögenswerten des Anlagevermögens verlässlich bestimmt werden könne, wurde ein Impairment-Only-Ansatz umgesetzt. Zu untersuchen ist, ob sich ein in vorangegangenen Erhebungen festgestellter Bedeutungszuwachs der Goodwill-Position in den Abschlüssen seit 2005 fortgesetzt und eine Veränderung hinsichtlich der Häufigkeit und des Ausmaßes der Wertminderung stattgefunden hat. Es ist zweifelhaft, ob die Zielsetzung einer verlässlichen Rechenschaft über den Einsatz von Ressourcen erreicht wird, wenn man sich die häufig mit Unternehmenserwerben nicht erreichten Erfolge vor Augen hält. Über eine Überarbeitung der Folgebewertung der Goodwill-Bilanzierung sollte daher mit Nachdruck nachgedacht werden.

1. Problemstellung

Die Unternehmen des STOXX Europe 600 wendeten im Zeitraum 2007–2011 1,6 Billionen Euro bzw. 25% ihrer aggregierten Marktkapitalisierung für den Erwerb von Unternehmen auf. Allerdings zeig...

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