PV-Erlass Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften (Photovoltaikerlass)
Einleitung
Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.
In den Beispielen zu Photovoltaikanlagen wird aus Vereinfachungsgründen ein Einspeistarif von 0,10 bzw. 0,11 (in Folgejahren) Euro/kWh angenommen, bei den Energiegemeinschaften werden Tarife von 0,12 bzw. 0,15 Euro/kWh angenommen.
Bundesministerium für Finanzen,
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | § 2 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 2 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Schlagworte: | Volleinspeiser - Überschusseinspeiser - Inselbetrieb - Energiegemeinschaften - Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften - Bürgerenergiegemeinschaften - Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen |
Stammfassung: | 2025-0.461.257 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
QAAAF-90712