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Richtlinie des BMF vom 30.07.2025, 2025-0.461.257

PV-Erlass Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften (Photovoltaikerlass)

Einleitung

Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.

In den Beispielen zu Photovoltaikanlagen wird aus Vereinfachungsgründen ein Einspeistarif von 0,10 bzw. 0,11 (in Folgejahren) Euro/kWh angenommen, bei den Energiegemeinschaften werden Tarife von 0,12 bzw. 0,15 Euro/kWh angenommen.

Bundesministerium für Finanzen,


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Schlagworte:
Volleinspeiser - Überschusseinspeiser - Inselbetrieb - Energiegemeinschaften - Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften - Bürgerenergiegemeinschaften - Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Stammfassung:
2025-0.461.257

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
QAAAF-90712