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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 248

Kinderbetreuungsgeld und Hauptwohnsitzmeldung

iFamZ 2022/178

§ 2 Abs 6 KBGG; § 3 Abs 1 MeldeG

Im Anwendungsbereich sowohl des KBGG als auch des FamZeitbG steht den Eltern ab dem der Unterkunftnahme folgenden Tag insgesamt eine Frist von 13 Tagen für die noch ausständige Anmeldung des neu geborenen Kindes am gemeinsamen Hauptwohnsitz zur Verfügung. Wird diese Frist eingehalten, gebührt das Kinderbetreuungsgeld ab Geburt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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