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Es bleibt dabei: Mitarbeiterrabatt gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer
VwGH sieht auch Pensionisten vom Begünstigtenkreis erfasst
Wie der VwGH (, Ro 2025/15/0004) zu Recht erkannte, sind auch Pensionisten im Begünstigtenkreis für Mitarbeiterrabatte zu sehen. Damit ist eine langjährige Diskussion beendet und die bisherige Erlassmeinung widerlegt.
1. Sachverhalt
Ein Pensionist hatte für eine Bank gearbeitet. Als ehemaliger Mitarbeiter der Bank erhielt dieser vergünstigte Kontoführungskonditionen, vergünstigte Depotgebühren und höhere Guthabenzinsen auf Spareinlagen.
Im Einkommensteuerbescheid behandelte die Abgabenbehörde diese Vergünstigungen als nicht unter die Begünstigung der Mitarbeiterrabatte fallend (§ 3 Abs 1 Z 21 EStG). Die dagegen eingebrachte Beschwerde behandelte das BFG positiv und ließ die ordentliche Revision zu.
S. 978 2. VwGH-Erkenntnis
Die eingebrachte Amtsrevision wies der Gerichtshof als unbegründet ab. In der Revisionsbegründung wird vorgebracht, dass es an Rechtsprechung zu der Frage fehle, ob ein Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG auch ehemaligen Arbeitnehmern gewähren könne und ob aufgrund der Formulierung in § 3 Abs 1 Z 21 lit a EStG der Mitarbeiterrabatt vom Arbeitgeber nur für seine „aktiven“ Arbeitnehmer steuerbegünstigt behandelt werden könne.
Das Höchstgericht führt in seiner Begründung an, dass als Arbeitnehmer (§ 47 Abs 1 EStG) jede natürliche...