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OGH: Entlassung / Nichterscheinen
• 1. Die vom Arbeitgeber nach Dienstschluss gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochenen Worte „verschwinden Sie" sind nicht als schlüssige Entlassungserklärung zu betrachten.
• 2. Das bloße Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt für sich allein noch nicht den Schluss, dass der Arbeitnehmer vorzeitig ausgetreten ist. Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, aus denen eine solche Absicht des Arbeitnehmers erschlossen werden kann.
• 3. Die Entlassung ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer ohne zureichende Begründung und ohne dem Arbeitgeber gegenüber eine Mitteilung zu erstatten, dem Dienst durch etwa drei Wochen einfach fernbleibt. - (§§ 26, 27 Z 4 AngG)
( 8 Ob A 20/03 d)