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Europäischer Betriebsrat: Informationsrechte der Arbeitnehmervertreter
Die EU-Richtlinie 94/45/EG (ABl. L 254 vom , S. 64; in Österreich umgesetzt durch §§ 171 ff. ArbVG) sieht zwecks Stärkung der Belegschaftsrechte die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates für gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen vor. Im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung hat der EuGH in einem am ergangenen Urteil (Rs. C-440/00, Kühne & Nagel AG & Co. KG) einige grundsätzliche Aussagen getroffen und - auf Anfrage des deutschen Bundesarbeitsgerichtes - entschieden, dass die Pflicht zur Unterrichtung der Beschäftigten gemeinschaftsweit tätiger Unternehmensgruppen im Hinblick auf die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates nicht dadurch umgegangen werden kann, dass die zentrale Leitung der Gruppe außerhalb der Europäischen Union angesiedelt wird.