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ZVers 4, Juli 2025, Seite 185

Auslegung des Erdrutsches in der Sturmversicherung

AStB-P 2016

1. Die AStB-P 2016 definieren einen (versicherten) „Erdrutsch“ als „eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Erd- und Gesteinsmassen auf einer unter der natürlichen Oberfläche liegenden Gleitbahn“.

2. Im Falle von unter der Erdoberfläche stattgefundenen Kriechbewegungen (etwa von wenigen Millimetern pro Jahr) ist bereits die primäre Risikobeschreibung eines Erdrutsches als versicherte Gefahr nicht erfüllt.

Aus der Begründung des OGH:

1. ...

Nach den erstinstanzlichen Feststellungen sind geringe laterale Verformungen durch Hangkriechen zwar „nicht auszuschließen“, jedoch ist ein durchgehendes Hangkriechen nicht nachgewiesen. Das darauf aufbauende Tatsachenverständnis des Berufungsgerichts, dass ein Hangkriechen nicht feststeht, ist nicht korrektu...

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