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Neues aus der Gesetzgebung
Vorschläge der Sozialpartner zur Reform der Zumutbarkeitsbestimmungen
Die Wirtschaftskammer Österreich und der Österreichische Gewerkschaftsbund haben sich auf eine gemeinsame Linie zur Reform der Zumutbarkeitsbestimmungen in der Arbeitslosenversicherung geeinigt. Gerade im Hinblick auf die schwierige Situation am Arbeitsmarkt ist eine effiziente und rasche Vermittlung der Arbeit Suchenden anzustreben, aber auch das Versicherungsprinzip zu stärken. Mit der vorliegenden Einigung soll sowohl den Bedürfnissen der Arbeit Suchenden als auch jenen der Wirtschaft Rechnung getragen werden.
Die Einigungspunkte im Detail
1. Betreuungsplan für Arbeitslose
Derzeit: Keine besondere Regelung über den Inhalt.
Künftig: In Zukunft soll das Arbeitsmarktservice (AMS) gesetzlich verpflichtet sein, bei der Erstellung der Betreuungspläne das qualifikatorische Niveau der Arbeit Suchenden nach Möglichkeit zu erhalten oder zu erweitern. Das bedeutet, dass immer wenn eine Vermittlung im erlernten Beruf nicht mehr aussichtsreich oder nicht mehr möglich ist (z. B. aus gesundheitlichen Gründen), nicht auf die nächstmögliche Helferstelle vermittelt werden darf, sondern dass zuerst zu prüfen ist, ob nicht durch Quali...