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Zur Kompetenzverteilung im Arbeitszeitrecht sowie zum Anwendungsbereich einschlägiger Arbeitszeitgesetze
Unübersichtlichkeiten, „Fallen", Schutzdefizite und offene Fragen
Das österreichische Arbeitszeitrecht zeichnet sich durch große Unübersichtlichkeit aus. Diese beginnt bei der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung und setzt sich in einzelnen Arbeitszeitgesetzen, beginnend mit deren Anwendungsbereichen, fort. Für nicht an juristischen Denksportaufgaben Interessierte ist es oftmals nur schwer möglich, die sie betreffenden Normen aufzustöbern und Antworten auf offene Fragen zu finden. Folge dieser Defizite ist eine sinkende Akzeptanz und Einhaltungsbereitschaft seitens der Betroffenen.
Der Beitrag stellt die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie ausgewählte Unübersichtlichkeiten in den Anwendungsbereichen der einzelnen Arbeitszeitgesetze dar und zeigt Regelungsdefizite auf.
1. Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung im Bereich Arbeitnehmerschutz
Das Arbeitszeitrecht ist Teil des Arbeitnehmerschutzrechts. Dieses zählt zum Kompetenztatbestand „Arbeitsrecht". Das B-VG weist die Kompetenz zur Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes weder dem Bund noch den Ländern zur Gänze zu, sondern splittet sie.
Die Splittung erfolgt in den drei Varianten:
a) ausschließliche Bundeskompetenz zur Gesetzgebung und Vollziehung,
b) ausschließliche Landeskom...