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OGH: Vertragsbedienstete NÖ
• 1. Ein Vertragsbediensteter hat nach § 5 Abs. 1, § 5 a Abs. 1 VBG und § 46 a Abs. 3 des Niederösterreichischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes die dienstlichen Anordnungen des Vorgesetzten zu befolgen; dazu gehört auch die Diensteinteilung.
• 2. Verweigert ein Musikschullehrer an einer gemeindeeigenen Musikschule die Einhaltung des Stundenplanes ungeachtet entsprechender Ermahnung, so berechtigt dieses Verhalten den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses. - (§ 5 Abs. 1, § 5 a Abs. 1, § 34 Abs. 1 VBG, § 46 a Abs. 3 Niederösterreichisches Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz)
( 9 Ob A 127/02 w)