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Meldeverpflichtung gemäß § 109 a EStG
• Meldeverpflichtung gemäß § 109 a EStG
Das Finanzministerium kündigt an, die elektronische Übermittlung der o. a. Mitteilungen durch die Auftraggeber sowie deren Aufnahme in die Steuererklärungen der Auftragnehmer verstärkt zu überprüfen.
Anmerkung: Bedauerlich ist, dass das Finanzministerium trotz Urgenz von Experten und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bislang die gemäß § 4 Abs. 4 ASVG versicherten freien Dienstnehmer aus der Meldepflicht nicht gestrichen hat. Das Finanzministerium verlangt für freie Dienstnehmer somit einerseits die Übermittlung eines Lohnzettels und andererseits die Übermittlung eines Formulars E 18 (ob ein Lohnzettel für freie Dienstnehmer überhaupt auszustellen wäre, ergibt sich m. E. keineswegs eindeutig aus § 34 Abs. 2 ASVG i. V. m. § 84 EStG). Ob angesichts dieses unnötigen Doppelaufwandes von den Auftraggebern immer Verständnis erwartet werden kann?