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ASoK 12, Dezember 2003, Seite 413
IESG, Zuschlagsverordnung 2004
Laut Entwurf der Zuschlagsverordnung gem. § 12 Abs. 1 Z 4 IESG für das Jahr 2004 bleibt die Zuschlagshöhe im Ausmaß von 0,7 % gleich hoch wie im Jahr 2003.