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OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit
• Ein Filialleiter, der nicht nur selbst die Weisung, Kassenfehlbeträge an die Geschäftsleitung zu melden, missachtet, sondern auch die weisungswidrige Vorgangsweise der Hauptkassierin gegenüber den Kassierinnen, die dazu führte, dass Kassierinnen Fehlbestände aus ihrem privaten Geld in die Kasse einzahlten, duldete, verwirklicht den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit i. S. d. § 27 Z 1 AngG. - (§ 27 Z 1 AngG)
„Soweit der Kläger auf die akute Personalknappheit sowie seinen umfassenden Tätigkeitsbereich verweist, woraus erkennbar sei, dass er sich nicht persönlich mit jeder Aufgabe habe beschäftigen können, ist ihm entgegenzuhalten, dass ihm das Berufungsgericht nicht den Vorwurf gemacht hat, bestimmte Missstände nicht wahrgenommen zu haben. Vielmehr liegt sein maßgebliches Fehlverhalten darin, laufend ihm bekannte Verstöße gegen maßgebliche Anweisungen der Geschäftsleitung geduldet und nicht einmal den Versuch unternommen zu haben, diese abzustellen bzw. den Mitarbeitern den Inhalt der Weisungen in Erinnerung zu rufen.
[...] Wie das Berufungsgericht deutlich aufgezeigt hat, hatte die Anweisung, Fehlbestände an die Geschäftsleitung zu melden - auch über diese Weisung hat sich der Kläger im konkreten Fall hin...