Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues aus der Gesetzgebung
Anspruch auf Teilzeit für Eltern
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am eine „Punktation zum Anspruch auf Teilzeit für Eltern" beschlossen.
Diese Punktation soll Basis für einen Gesetzesvorschlag sein, welcher bis Redaktionsschluss leider noch nicht vorlag.
Laut Punktation soll kein eigenes neues Gesetz geschaffen werden, sondern der Anspruch auf Teilzeit für Eltern soll im Mutterschutzgesetz (MSchG) und im Väterkarenzgesetz (VKG) geregelt werden.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Die genannte Punktation sieht einen Anspruch auf Teilzeit sowie auf Änderung der Rechtslage bei Arbeitszeit dem Grunde nach für Eltern von Kindern bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres oder bis zum späteren Schuleintritt des Kindes bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit vor.
• In größeren Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern (AN) im Jahresdurchschnitt besteht ein Rechtsanspruch für AN dem Grunde nach. Modalitäten (Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit) sind zwischen Arbeitgeber (AG) und AN zu vereinbaren.
• Der Anspruch wird begründet nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis beim selben AG in der Dauer von mindestens 3 Jahren vor Antritt der Teilzeit.
• Bei der...